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Aarau: Gewalt an Rekruten
bleibt ungesühnt
Ausländische Schläger
mit Samthandschuhen angefasst
Am 6. August 2001 griffen ausländische
Schläger ohne jeden Grund fünfzehn uniformierte
Rekruten und Unteroffiziere vor der Kaserne Aarau
tätlich an. Viereinhalb Jahre später
ist das Gerichtsverfahren endlich abgeschlossen.
Das Bezirksgericht Aarau verhängte Strafen
von skandalöser Milde. Von Landesverweis
ist keine Rede.
Unmittelbar nach der schweren Schlägerei
forderten im Rahmen einer von der sifa lancierten
Petition 23'257 Personen eine konsequente Bestrafung
aller Täter. Und weil die Täter ausnahmslos
Ausländer sind, sollten sie allesamt des
Landes verwiesen
werden. Jetzt liegt das skandalöse Urteil
des Bezirksgerichts Aarau vor. Obwohl teilweise
vorbestraft, müssen die sieben ausländischen
Gewalttäter nicht einmal ins Gefängnis.
Sie kommen mit symbolischen ja lächerlichen
Geldbussen (hundert
Franken!) sowie ausnahmslos bedingten Strafen
von wenigen Monaten davon. Von Landesverweisung
sah das Gericht ausdrücklich ab.
Dabei sind alle sieben Haupttäter wegen Schlägereien,
Überfällen, Bedrohungen, Tätlichkeiten
gegen unbeteiligte Passanten, Sachbeschädigungen
und anderen Untaten polizeilich vielfältig
aktenkundig. Einer der Täter, ein junger
Türke äusserte sich vor
dem Untersuchungsrichter so: Er bereue seine Untaten
nicht. Er bereue bloss, dass er gegen die Schweizer
Uniformierten «nicht richtig zugeschlagen»
habe. (NZZ vom 26. August 2001).
Die «Schande von Aarau» bleibt damit
ungesühnt. Obwohl Gewaltanwendung gegen Schweizer
Soldaten nichts anderes als ein unmittelbarer
Angriff auf die Schweiz selbst und ihre Rechtsordnung
ist. Aber das Bezirksgericht Aarau scheint nicht
in der
Lage, Recht und Ordnung in Aarau und damit auch
das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen.
Und, ebenfalls aufschlussreich: In den Medien,
die 2001 von der Schlägerei gross berichtet
haben, bleiben die Skandal-Urteile praktisch unerwähnt.
Auch ein Krankheits-Symptom.
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Kein Pardon für ausländische
Schläger Der «Fall Aarau»
ist nicht das einzige Beispiel tätlicher
Gewalt gegen Angehörige der Schweizer
Armee. Um Schweizer Soldaten vor Gewalttätern
zu schützen, fordert die sifa: Tätliche
Angriffe auf Soldaten sind als Offizialdelikt
zu behandeln, also von Staates wegen zu
verfolgen nicht erst nach Eingang
der Strafanzeige eines Betroffenen. Und
vor allem sind solche Gewalttaten streng
zu bestrafen.
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