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Berner Gewaltorgien: Die Forderungen
der sifa
Konsequenzen ziehen
Ereignisse, Schäden und Versagen
nach den schweren Gewaltausbrüchen von Bern
am 6. Oktober 2007 sind inzwischen überblickbar.
Die in Flaach domizilierte Vereinigung "sifa
- Sicherheit für alle" fordert, dass
konkrete Konsequenzen rasch gezogen werden.
Offensichtlich ist: Die links-grüne Berner
Stadtregierung wurde von den Ereignissen, obwohl
diese voraussehbar waren, völlig überfahren.
Im Nachhinein geäusserte Kritik an Drahtziehern
und Rechtfertigung des eigenen Verhaltens genügt
bei weitem nicht. Die links-grüne Stadtregierung
erwies sich als gänzlich überfordert,
den ihr übertragenen Sicherheitsauftrag im
Dienste der Bevölkerung der Stadt Bern zu
erfüllen. Ihre jahrelange Verhätschelungspolitik
den in der Reithalle gar noch subventionierten
Chaoten und Unruhestiftern gegenüber trägt
jetzt die voraussehbaren, schlimmen Früchte.
Unfähige Stadtregierung
Klar ist: Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit
dieser Berner Stadtregierung, namentlich von Stadtpräsident
Alexander Tschäppät (SP) und Polizeidirektor
Stephan Hügli (FDP), dürfen in Bern
auf keinen Fall Euro-08-Spiele ausgetragen werden,
solange die jetzige Regierung im Amt ist. Die
Bevölkerung Berns muss sich überdies
auch Rechenschaft darüber ablegen, dass Berns
Stadtregierung auch vor selbstverständlichen
Hauptstadt-Pflichten aufs bedenklichste versagt
hat. Nachdem der Bundesplatz mit teurem Geld ausdrücklich
als Stätte der Begegnung, als Stätte
des freien Wortes für alle demokratischen
Kräfte neu gestaltet worden ist, zeigt sich
jetzt, dass fünfhundert Gewalttäter
in Bern das freie Wort abwürgen können.
Das ist für eine Stadt, die Hauptstadt der
Schweiz sein will, unakzeptabel.
Täter-Bestrafung
Zum jetzt notwendigen Vorgehen gegen die Gewalttäter
stellt die Vereinigung "sifa - Sicherheit
für alle" folgende Forderungen auf:
1. Haftung
Ausgangspunkt der Berner Gewaltorgie war eine
verbotene, illegale Gegendemonstration. Der Hauptorganisator
dieser Gegendemonstration, Stadtrat Daniele Jenni,
ist - allenfalls zusammen mit allen in der Trägerschaft
vereinigten Organisationen - vollumfänglich
und persönlich haftbar zu machen für
alle eingetretenen Schäden. Finanzielle Folgen
dürfen angesichts der Illegalität der
Gegendemonstration weder den Steuerzahlern noch
den Versicherungs-Prämienzahlern aufgebürdet
werden.
2. Angemessene Bestrafung
Wer mit schweren Gegenständen hemmungslos
Musikanten, friedliche Kundgebungsteilnehmer,
unbeteiligte Passanten ohne Rücksicht auf
mögliche Verletzungen angreift, ist als Verbrecher
wegen "vorsätzlicher Körperverletzung",
also wegen eines Angriffs auf Leib und Leben von
Unschuldigen anzuklagen, zu verurteilen und zu
bestrafen. Das Strafmass ist angesichts des Ausmasses
der entfalteten Gewalt generell am möglichen
Höchstansatz auszurichten. Für schwere
Gewalttaten sind ausnahmslos unbedingte Strafen
auszusprechen.
3. Vermummungsverbot
Wer sich zwecks Begehung schwerer Straftaten illegal
vermummt, ist pauschal für alle im Rahmen
der Berner Gewaltorgie entfaltete kriminelle Aktivität
anzuklagen und abzuurteilen. Es darf nicht sein,
dass illegale Vermummung Bestrafung verhindern
kann.
4. Festhaltung
Verhaftete Täter dürfen nach Aufnahme
ihrer Personalien niemals, wie in Bern leider
Tatsache geworden, bereits nach vier Stunden wieder
auf freien Fuss gesetzt werden. Die gesetzte mögliche
Festhalte-Dauer bis zur Anklageerhebung von 48
Stunden ist vielmehr vollumfänglich auszunutzen.
Dies vor allem als Präventionsmassnahme zur
Verhinderung von Folgetaten. Die persönliche
Umgebung der Täter (Eltern, Lehrmeister,
Arbeitgeber, Schulleitung) sind durch diese Festhalte-Massnahme
auf den Nacherziehungsbedarf für die Gewalttäter
aufmerksam zu machen, damit sie ihrerseits erforderliche
Massnahmen einleiten können.
5. Schnellrichter
Im Anschluss an Gewaltausbrüche nach Berner
Ausmass ist alles vorzukehren, dass schuldige
Täter sofort bestraft werden und ihre Strafe
unverzüglich anzutreten haben. Deshalb sind
auch in der Schweiz nach Vorbildern, die sich
im Ausland in ähnlichen Fällen bestens
bewährt haben, Schnellgerichte für die
sofortige Verhängung von Kurzstrafen (bis
14 Tage) einzurichten. Auch diese Massnahme dient
der Prävention, damit die unmittelbare Umgebung
der Täter den Nacherziehungsbedarf für
die Täter erkennt.
Schwere Gewalttäter, deren Untaten unbedingte
Strafen verdienen, sind bis zur Anklage-Erhebung
in Untersuchungshaft zu behalten.
6. Minderjährige
Minderjährige Täter sollen gegen sie
verhängte Strafen nicht in Gefängnissen,
sondern in körperlich anforderungsreichen
Arbeitseinsätzen abverdienen. Auch solche
Arbeitseinsätze sind unverzüglich anzutreten.
Wieder mit dem Zweck, der Umgebung des Jugendlichen
den Nacherziehungsbedarf für den Täter
sofort zur Kenntnis zu bringen.
7. Datenschutz
Datenschutz darf nicht Vorwand sein, Verbrecher
und Gewalttäter zu schützen. Zwecks
Vermeidung von Wiederholungstaten sind Namen und
Personalien der 42 festgenommenen Gewalttäter
von Bern, soweit ihnen verbrecherische Handlungen
zur Last gelegt werden, offenzulegen. Die Öffentlichkeit
hat ein Recht darauf zu erfahren, wer die Täter
waren in der rücksichtslosen Gewaltorgie
von Bern.
Verfehltes Einsatz-Konzept
Im weiteren sind die von verschiedenen eingesetzten
Polizeibeamten unabhängig voneinander geäusserten
Klagen auf ihren Wahrheitsgehalt abzuklären,
wonach es zeitweise gelungen sei, den sogenannten
"Schwarzen Block" vollständig einzukesseln
und damit an verbrecherischer Gewaltentfaltung
zu hindern. Es sei dann von oben die Weisung erteilt
worden, die Umzingelung aufzugeben. Als Folge
dieser vorschnellen Aufhebung dieser Blockade-Massnahme
seien die schweren Ausschreitungen auf dem Bundesplatz
erst möglich geworden. Bewahrheiten sich
diese Informationen, sind die Auftraggeber der
Blockade-Aufhebung zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Vereinigung "sifa - Sicherheit für
alle" erwartet von den Behörden die
umgehende Umsetzung ihrer Forderungen. Versagen
beim Einsatz darf nicht auch völliges Versagen
bei der Aufarbeitung und Strafverfolgung der Berner
Gewaltorgie zur Folge haben.
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