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Waffenmissbrauch statt Waffenbesitz
bestrafen
Das Sturmgewehr kann nichts
dafür
Das Tötungsdelikt von Höngg,
verursacht durch einen linksradikalen Neubürger
mit chilenischer Abstammung, wirft zahlreiche
Fragen auf. Die Vereinigung "sifa - Sicherheit
für alle" fordert, jene, die sich des
Waffenmissbrauchs schuldig machen, endlich viel
härter zu bestrafen.
Die sinnlose Tat des 21jährigen Luis W.,
der mit einem Sturmgewehr einen tödlichen
Schuss auf ein 16jähriges Mädchen abgab,
beschäftigt mit Recht die Öffentlichkeit.
Als Rekrut hat er offenbar Munition gestohlen,
mit der er nach Ende der Rekrutenschule kaltblütig
eine junge Frau erschoss.
Täter mit linkem Hintergrund
Inzwischen ist über den Täter einiges
mehr bekannt. So soll er sich in linksradikalen
Kreisen bewegt haben. Er warf am 29. Januar 2006
anlässlich einer Anti-WEF-Demonstration einen
Molotow-Cocktail in die Eingangshalle der Exportförderungsorganisation
Osec und gab sich als militanter WEF-Gegner aus.
Die politische Linke versucht trotzdem, aus dem
"Fall Höngg" politisch Kapital
zu schlagen. Dass der Höngger Täter
ein sich im linken Milieu tummelnder Punk ist,
verschweigt sie. Die Linke - und in ihrem Schlepptau
auch zahlreiche Medien - haben die "Gewalt
gegen Sachen" an Anti-WEF-Demonstrationen
notorisch verharmlost, sicher nie verurteilt.
Das Beispiel des Schützen von Höngg
zeigt, dass aus Gewalt gegen Sachen zuweilen auch
Gewalt gegen Menschen entstehen kann! Sogar mit
tödlichen Folgen. Beim "Todesschützen
von Höngg" werden zudem die Folgen liederlicher
Einbürgerungspraxis deutlich.
Der Täter von Höngg bekam in der Armee
trotz Vorstrafen eine Waffe. Die sifa verlangt,
den Gewalttäter heute unverhältnismässig
schützenden Datenschutz zum Schutz der Gesellschaft
zu lockern. Es darf nicht sein, dass Gewalttäter
dank fehlendem oder ungenauem Wissen um Verbrechen
in die Armee aufgenommen und mit einer Waffe ausgerüstet
werden.
Illegal erworbene Schusswaffen
Auch nach dem tragischen Vorfall von Höngg
gilt: Die von Linken und Grünen vorbereitete
Volksinitiative zur Entwaffnung der Schweiz bietet
keine Lösung. Wer dem verantwortungsbewussten
Wehrmann die Waffe wegnimmt, sorgt keinesfalls
für eine waffenfreie Schweiz. Mit dem Einzug
der Armeewaffen erfolgt bloss die Entwaffnung
des Verantwortungsbewussten. Der kriminelle und
illegale - also für die Öffentlichkeit
weit gefährlichere - Waffenbesitz bleibt
vom Einzug der Armeewaffen gänzlich unberührt.
Damit würden vom Einzug der Armeewaffen
insbesondere Kriminelle profitieren. Die kriminelle
Benutzung von Waffen dürfte gar verstärkt
werden. Denn Kriminelle geraten dann, wenn sie
für ein Verbrechen auch den Waffeneinsatz
vorsehen, gleichsam in eine "Monopolsituation".
Die Skrupellosen - unter ihnen nicht wenige bewaffnete
Ausländer oder Täter mit "Migrationshintergrund"
- dürften entsprechend ungehemmter zur Waffe
greifen. Erfahrungen aus England, wo die Entwaffnung
der Verantwortungsbewussten weitestgehend durchgesetzt
worden ist, zeigen: Die Unterbindung des legalen
privaten Waffenbesitzes liess die mit Schusswaffen
begangene Gewaltkriminalität deutlich zunehmen.
Die grösste Gefahr für die Öffentlichkeit
geht eindeutig von illegal benutzten Schuss- und
Stichwaffen aus. Der hohe Ausländeranteil
unter den Straftätern ist dafür Beweis.
Ein immer wieder gefordertes Waffenregister hätte
die kriminelle Tat von Höngg keineswegs verhindert.
Verbrechen werde von Tätern, nicht von Instrumenten
- ob registriert oder nicht - begangen.
Die sifa fordert
Statt den Waffenbesitz zu kriminalisieren, ist
der Waffenmissbrauch mit krimineller Absicht weit
härter als bisher zu bestrafen. Waffenmissbrauch
kann nur mit spürbarer Strafverschärfung
wirksam bekämpft werden. Eine deutliche Strafverschärfung
muss wirksam werden, sobald eine Waffe bei der
Ausübung einer Straftat nur schon mitgeführt
wird.
Das Strafgesetzbuch muss gemäss sifa-Forderung
folgendermassen ergänzt werden:
Wer zum Zweck der Ausführung
einer Straftat eine Schusswaffe oder eine Blankwaffe
mit sich führt, wird mit Zuchthaus nicht
unter fünf Jahren bestraft.
Straftäter ausländischer
Nationalität werden zusätzlich auf Dauer
des Landes verwiesen.
Die sifa fordert, aus dem Fall Höngg die
richtigen Lehren zu ziehen. Diese lauten:
- Waffenmissbrauch verlangt nach massiver Strafverschärfung.
Nicht der Waffenbesitz ist zu kriminalisieren,
vielmehr ist der Waffenmissbrauch mit krimineller
Absicht weit strenger zu ahnden als in der Vergangenheit.
- Ein zentrales Waffenregister löst keine
Probleme, da die gefährlichste Waffenkategorie,
die illegalen Waffen, nicht erfasst wurden.
Es bestraft lediglich die Ehrlichen.
- Wer wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft
ist, hat in der Armee nichts zu suchen. Er muss
seine Dienstpflicht anderweitig abgelten.
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