BLAULICHT vom 18. APRIL 2013
Das sifa-Blaulicht dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Behandlung durch Gerichte und Behörden.
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Eine Schweizer Frau wird vertrieben
HEERBRUGG: IRGENDWO IM KOSOVO?
Eine sifa-Dokumentation
Uns gegenüber sitzt eine Frau mittleren Alters. Ihr Name, ihr Wohnort, ihre Personalien sind uns bekannt. Bis vor kurzem hat sie in Heerbrugg im St. Galler Rheintal gewohnt. In einem Block-Quartier in Bahnhofsnähe.
Das Quartier wird zunehmend ausschliesslich von zumeist aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Schweiz eingereisten Ausländern bewohnt. Es dominieren Albaner aus Kosovo.
Schiessereien und nächtliche Autorennen
Die Wohnungen im Quartier sind zweifellos preisgünstig. Deshalb harren noch ein paar wenige Schweizer dort aus. Das Quartier – von der Bevölkerung der Umgebung als Ghetto empfunden und zunehmend auch so bezeichnet – erlebt sehr viel Unruhe. Etwa im Monatsabstand fallen dort des Nachts Schüsse. Regelmässig werden – meist mit Startzeit 23 Uhr – wilde, waghalsige BMW-Rennen zwischen Kosovaren rund um die Wohnblöcke veranstaltet. Geriete jemand den sich in halsbrecherischem Tempo jagenden Pseudo-Rennwagen in die Quere – er wäre chancenlos. Solche Autorennen, aber auch die Schiessereien finden gewiss nicht jede Nacht statt. Aber doch häufig. Entsprechend eingeschüchtert sind die letzten dort noch ausharrenden Schweizer – vielleicht auch die dort lebenden Frauen aus dem Kosovo.
Fallen des Nachts Schüsse, dann brausen wenige Momente später Autos in hohem Tempo weg. Auch wer aus verdunkeltem Zimmer – niemand getraut sich in solchen Momenten, Licht anzuzünden – das Geschehen beobachtet hat, kann wegen der Entfernung und der Dunkelheit Gesichter nie erkennen. Und selbstverständlich getraut sich niemand in die Nähe von Schiessenden.
Kommt später Polizei auf den Platz, ist demzufolge niemand willens oder in der Lage, ein genaues Signalement von Personen, die in die beobachtete Schiesserei verwickelt waren, zu vermitteln. Deshalb ist die Polizei machtlos. Dauerüberwachung des Quartiers ist ihr unmöglich. Seit einiger Zeit tauchen des Nachts immerhin öfters Streifenwagen auf und fahren durch die Quartierstrassen – worauf sie wieder verschwinden. In solchen Momenten geschieht sicher nichts.
Machtlose Polizei
Einmal, ca. um 21.30 Uhr, es war schon dunkel, durchschlug ein Schuss einen herabgelassenen Rollladen und danach das Fenster dahinter. Eine ältere Frau wurde an der Schulter getroffen. Polizei und Krankenwagen brausten an. Es kam zu Befragungen. Diese blieben aber ergebnislos. Mangels konkreter Zeugenaussagen.
Seit einiger Zeit wird niemand aus dem Quartier, der je die Polizei alarmiert, von Uniformierten noch persönlich aufgesucht. Er erhält bloss eine telefonische Mitteilung, dass auf persönliche Besuche verzichtet würde. Denn solche Polizeibesuche könnten beobachtet werden, was Vergeltungsmassnahmen auslösen könnte an die Adresse von Zeugen, die über Schiessereien und Raser-Rennen die Polizei informiert haben könnten.
So weit sind wir heute im Rechtsstaat Schweiz.
Unverblümte Drohung
Einmal war unsere Gesprächspartnerin dabei, ihr Auto zu waschen. Sie hatte ihre zwei Hunde, eher kleinere Tiere, bei sich. Da taucht eine Nachbarin, Kosovarin, auf, beschimpft sie, wirft ihr vor, den Kot ihrer Hunde nicht zu beseitigen. Diese Beschuldigung entbehrt jeder Grundlage – auch weil im Quartier mehrere Hunde herumstreunen.
Die Schweizerin, beschimpft als «Schweinefresserin», blieb der Kosovarin nichts schuldig. Diese verschwand – um wenig später zusammen mit ihrem Bruder erneut aufzutauchen. Der Bruder drohte der Schweizer Frau Schläge an – die Distanz von Gesicht zu Gesicht betrug bei diesem «Dialog» eher weniger als zehn Zentimeter. Die Frau alarmierte etwas später die Polizei. Als Schläger sei dieser Mann registriert, erfuhr sie dabei. Aber die Polizei könne nicht wegen jeder von diesem Mann ausgehenden Androhung ein Verfahren eröffnen. Sonst würde die Justiz in Anzeigen ersticken.
Resignation
Die Schweizer Frau, unsere Gesprächspartnerin, entnahm dieser polizeilichen Stellungnahme auch Resignation. Resultierend aus der Annahme der herbeigerufenen Polizisten, dass die Justiz, würde die Polizei Massnahmen ergreifen, den Polizeizugriff wohl desavouieren würde.
Aber einer der Polizisten erteilte der Frau zwei – zweifellos gutgemeinte – Ratschläge: Erstens solle sie ihre 22-jährige Tochter bei Nacht niemals, wirklich unter gar keinen Umständen den – sehr kurzen – Weg vom Bahnhof zum Wohnhaus allein begehen lassen. Der Bahnhof Heerbrugg sei für Frauen, die allein unterwegs seien, des Nachts viel zu gefährlich. Und zweitens riet die Polizeistreife der Frau auch noch, aus besagtem Quartier in Heerbrugg doch lieber wegzuziehen. Es sei unmöglich, sie dort hinreichend zu beschützen.
Wegzug
Zwei weitere, äusserst schwerwiegende Vorfälle veranlassten die Schweizerin etwas später, dem Rat der Polizisten zu folgen.
Die beiden Vorfälle betrafen die beiden Töchter der Schweizerin. Die eine, die ältere, besuchte mit ihrem Partner, einem Spanier, ein nahes Dancing. Aus Versehen und unglücklicherweise traf die Tür, als der spanische Freund der Tochter sie öffnete, einen dahinter stehenden Albaner am Kopf. Dieser wurde sofort tätlich, schlug den jungen Spanier brutal zusammen. Die Tochter wurde gleichzeitig massiv eingeschüchtert: Sie solle auf Anzeige ja verzichten. Sonst… – So geschah schliesslich nichts.
Etwas später endete eine Schlägerei im gleichen Lokal für einen Schweizer tödlich. Darauf blieb dieses Dancing für einige Monate geschlossen. Es kam zu einer Untersuchung. Offenbar konnte der Täter nicht identifiziert werden. Die Medien verschwiegen den Fall. Was daraus geworden ist, weiss niemand.
Die jüngere Tochter der Frau aber wurde von drei jungen Männern – einem Türken, einem Spanier und einem Schweizer – attackiert und – nachdem ihr eine sie betäubende Flüssigkeit unter Zwang eingegeben worden war – hemmungslos vergewaltigt. Von allen dreien.
Die Anzeige zu dieser Vergewaltigung erfolgte indessen nicht durch das Opfer. Einer der Täter gab seiner ihm zugeteilten Sozialbegleiterin einige Tage später zu verstehen, sie hätten da wohl etwas gravierend Falsches begangen. Es war diese Sozialarbeiterin, die aufgrund dieser Ausführungen des jungen Türken Anzeige bei der Polizei erstattete.
Die als für den Fall zuständig erklärte Staatsanwältin war von Anfang an skeptisch – zu Recht, wie sich bald zeigte: Die drei Täter (der Türke hatte seine gegenüber der Sozialarbeiterin geäusserten Angaben bald wieder zurückgezogen) gaben drei völlig gleichlautende, mit grosser Wahrscheinlichkeit präzise miteinander abgesprochene Darstellungen zum Tatverlauf ab. Allesamt beteuerten sie, die junge Frau habe sich freiwillig mit den dreien eingelassen. Gegen die junge Frau wurde sogar Gegenklage erhoben: Sie hätte die drei jungen Männer zu Unrecht beschuldigt. Das Verfahren endete ergebnislos.
Günstige Wohnungen – teure Wohnungen
Nach diesem Vorfall beschloss die Mutter des Opfers tatsächlich den Wegzug aus dem Heerbrugger Quartier. Aus finanziellen Gründen erschien es ihr unmöglich, das Verbrechen an ihrer Tochter gerichtlich weiterzuverfolgen.
Die Schweizerin wohnt jetzt in Diepoldsau. In einer zweifellos schönen, angenehmen Wohnung. Sie ist allerdings um achthundert Franken pro Monat teurer als die Wohnung in Heerbrugg.
Im St. Galler Rheintal ist es durch Entwicklungen, die mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun haben, offensichtlich Tatsache geworden, dass billige Wohnungen nur noch Ausländern vorbehalten sind.
Das Gespräch mit der Frau aus Diepoldsau (früher Heerbrugg) führte Ulrich Schlüer, Geschäftsleiter der sifa.
Ergänzende Mitteilung
Die Redaktion des «Blaulichts» hat diesen Text, bevor er heute publiziert wird, sowohl der Gemeindepräsidentin von Widnau (das im Bericht erwähnte Quartier gehört zur politischen Gemeinde Widnau) als auch dem Kommandanten der Kantonspolizei St. Gallen zugestellt mit der Zusicherung, ergänzende Kommentare zum im «Blaulicht» dargestellten Fall ungekürzt und unkommentiert unserer Darstellung anzufügen.
Beide angesprochenen Stellen verzichteten darauf, den «Fall Heerbrugg» zu kommentieren. Die Gemeindepräsidentin von Widnau, Frau Dr. Christa Köppel, fügte ihrer Absage aber folgende Information an:
«Gerne informieren wir Sie, dass wir fünf Mittelrheintaler Gemeinden die Sicherheit im öffentlichen Raum und das Sicherheitsbedürfnis unserer Einwohnerinnen und Einwohner sehr ernst nehmen. Aus diesem Grund unterhalten wir – zusätzlich zur Kapo – eine Gemeindepolizei mit drei Mitarbeitenden. Die Räte der fünf Gemeinden Au-Heerbrugg, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau entscheiden derzeit über eine personelle Aufstockung der Gemeindepolizei auf fünf Polizeikräfte.»


