BLAULICHT vom 14. Juni 2012
Das sifa-Blaulicht dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Behandlung durch Gerichte und Behörden.
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«Geruhsamer Lebensabend»: Idylle und Wirklichkeit
Das Opfer ist 94
Von Ulrich Schlüer, Geschäftsleiter sifa
Der Vorfall ereignete sich im Lauf des Frühjahrs 2012. Ort des Geschehens war eine Gemeinde im Kanton Bern.
Die Frau ist 94 Jahre alt, geistig völlig gesund, auch körperlich noch aktiv – täglich erledigt sie ihre Besorgungen und Einkäufe selbständig. Vor kurzem erst ist ihr Mann gestorben.
Ein Telefon-Anruf
Eines Tages läutet bei der Witfrau das Telefon. Am anderen Ende meldet sich eine männliche Stimme mit der Frage, ob die Frau noch weiteren Wein benötige. Diese verneint dies. Da erwähnt die Telefon-Stimme – von der alten Frau als schweizerische Stimme bezeichnet – beiläufig, es sei noch eine Wein-Rechnung offen im Betrag von rund 3‘000 Franken. Ob die Frau diese demnächst zu bezahlen gedenke?
Die Frau reagiert verunsichert. Sie weiss, dass ihr Mann bis in sein hohes Alter einen guten Tropfen wohl zu schätzen wusste. Sie erachtet es deshalb als möglich, dass er von einem Händler tatsächlich Wein bezogen haben könnte und dass er die Rechnung vor seinem Tod möglicherweise nicht mehr habe begleichen können. Der hohe Betrag verwundert sie durchaus – aber eben, möglich könnte es gewesen sein…
Als gewissenhafte Frau möchte sie die Rechnung nicht unbezahlt lassen. Dies um so weniger, als die Stimme am anderen Ende des Telefons verständnisvoll reagiert. Der angebliche Weinhändler sagt der Frau, er werde – da ihr verstorbener Mann ein guter Kunde gewesen sei – in den nächsten Tagen persönlich bei ihr vorbei kommen und sein Guthaben abholen. Er würde sich freuen, ihr gelegentlich auch weiteren Wein liefern zu können.
Schliesslich legt er einen Termin für seinen Besuch fest. Es folgen in den darauffolgenden Tagen allerdings weitere Anrufe – nicht mehr vom «Weinhändler» selbst, vielmehr von einer Frau mit fremdländischem Akzent, die als «Sekretärin» im Auftrag ihres Chefs den angekündigten Besuch mehrmals verschiebt.
Kontakt mit dem Bankverwalter
Die 94-jährige Frau gerät dabei zunehmend in Aufregung. Es ist ihr nicht recht, dem Weinhändler Geld schuldig zu sein. Sie hat ihre Rechnungen zeitlebens pünktlich bezahlt. Ihr Mann eigentlich auch. Also will sie die Angelegenheit «Weinbezug» rasch in Ordnung bringen.
Sie begibt sich zu ihrer Hausbank. Mit dem Filialleiter ist sie seit Jahren bekannt. Bargeld-Bezüge hat sie, wenn überhaupt, selten vorgenommen – weshalb sich der Filialleiter zu fragen erlaubt, wofür sie denn die Fr. 3‘000, die sie abheben wolle, benötige.
Die Frau erzählt dem Bankverwalter von den an sie ergangenen Telefon-Anrufen. Der Filialleiter traut der Angelegenheit nicht und rät der Frau, die Polizei zu kontaktieren. Es gebe nun einmal raffinierte Betrüger, die unter allerlei Vorwänden versuchten, ans Geld betagter Menschen zu gelangen.
Die Frau zögert, gestattet dann aber dem Bankfilialleiter, in ihrer Angelegenheit sofort mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Diese ist rasch zur Stelle. Mit der Witwe wird vereinbart, dass sie die Polizei laufend über die telefonischen Kontakte mit dem Geldabholer informieren werde.
Die Verhaftung
Wenige Tage später kündigt die fremdländisch klingende Stimme der «Weinhändler-Sekretärin» den definitiven Besuchstermin ihres Chefs an. Die 94-jährige Witwe orientiert, wie abgemacht, sofort die Polizei. Wenig später begeben sich – offenbar unbemerkt – zwei Zivilpolizisten in die Wohnung der Witwe.
Wie mit der Polizei vereinbart, legt die betagte Frau ein Couvert bereit mit wenig Geldinhalt in kleinen Noten.
Der Abholer – ein Dunkelhäutiger – erscheint tatsächlich. Anlässlich der Couvert-Übergabe treten die beiden sich in der Wohnung verbergenden Zivilpolizisten hervor und verhaften den dunkelhäutigen Geldabholer. Er wird abgeführt.
Anderntags läutet bei der Witwe erneut das Telefon. Wieder meldet sich die «Sekretärin» mit der fremdländisch klingenden Stimme. Sie herrscht die Witwe an, wo denn der Abholer geblieben sei.
Die betagte Frau, erleichtert ob des guten Ausgangs der sie tagelang belastenden Geschichte, wird unvorsichtig gesprächig. Sie orientiert die Anruferin, dass sie eben die Polizei eingeschaltet habe, die den Geldabholer erwischt und abgeführt habe. Sie müsse sich über dessen Verbleib bei der Polizei erkundigen.
Glimpflich abgelaufen?
Die Anruferin reagiert empört; sie beschimpft die Frau mit wüsten Worten.
Trotzdem: Der Fall scheint ein glimpfliches Ende gefunden zu haben. Allerdings bereitet die Erinnerung an das Vorgefallene der alten Frau noch heute viele schlaflose Nächte. Sie wird sich von der ausgestandenen Angst, die sie befallen hat, nicht so rasch erholen.
Und es gilt, noch einige Fragen zu beantworten und Feststellungen anzubringen:
Die Frage zuallererst, weshalb diese Witfrau überhaupt Zielperson für den geschilderten Trickdiebstahl-Versuch geworden ist. Nach heutiger Erkenntnis geht man davon aus, dass die Frau zuvor während einiger Zeit genau beobachtet worden ist. Sie nimmt, seit sie allein ist, das Mittagessen regelmässig in einem örtlichen Restaurant ein, wo ältere Menschen sich gerne zum Mittagsmahl treffen. Einerseits sind die Menüs kostengünstig, anderseits wird der «Schwatz» mit Bekannten geschätzt. Anlässlich dieser Essensbesuche ist die hochbetagte Witwe offenbar aufmerksam ausgeforscht worden.
Ob es Zufall ist, dass die Beobachter vom regelmässigen Weingenuss des verstorbenen Ehegatten der für ihren Raubversuch ausgesuchten Witwe wussten? Oder ob der Versuch «unbezahlte Wein-Rechnung» aufs Geratewohl gestartet worden ist? Diese Frage ist bis heute ungeklärt. Es fällt aber schwer, an Zufall zu glauben.
Zur Kenntnis zu nehmen ist, dass sich hier aufhaltende, sich den Lebens-unterhalt durch Raub und Diebstahl sichernde Elemente offenbar gerne hochbetagte Opfer für Raubzüge aussuchen. Denn diese versprechen raschen und leichten «Erfolg» bei geringem Risiko.
Es ist wohl auch davon auszugehen, dass gerade alte Menschen von auf Raub und Diebstahl ausgerichteten Gruppen bevorzugt als Zielobjekte illegalen Tuns sorgfältig in ihren Lebensangewohnheiten und bezüglich ihrer Alltagsgestaltung beobachtet werden. Entsprechende «Gegenbeobachtung» durch (auch zivile) Polizeipatrouillen wäre angebracht.
Die Deliktsumme im hier geschilderten gescheiterten Betrugs- und Diebstahl-versuch von 3‘000 Franken wird aus kriminalistischer Sicht als relativ geringfügig bezeichnet. Um so weniger darf sie auschlaggebend sein für das Strafmass der Täter. Ausschlaggebend muss vielmehr die Perfidie und Niedertracht der Täter sein, die als Opfer bewusst eine 94-jährige alte Frau auswählten. Solche Täter sind nicht nur hart zu bestrafen. Sie sind nach Verbüssung ihrer Strafe ohne Verzug – gültig für den Rest ihres Lebens – aus der Schweiz auszuweisen.
Das ist die allein angemessene Strafe für solche Täter.
Ulrich Schlüer


