
Das «Blaulicht» dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Aufbearbeitung durch Gerichte und Behörden.
18. August
2010
Ausweisungen – Theorie und Praxis
Betsys Geschichte
Von Ulrich Schlüer, Nationalrat, Flaach ZH
Betsy ist vermutlich im Kongo aufgewachsen. Ob sie tatsächlich Betsy heisst, weiss ausser ihr niemand so genau. Erwischt wurde Betsy im Zürcher Langstrasse-Quartier.
Wie erwartet besass Betsy keine Ausweispapiere. Sie wusste sich aber als Verfolgte auszugeben. Sie habe flüchten müssen, sagt sie. Wovor und weshalb: Darüber blieben ihre Angaben unklar, auch wenn das junge Mädchen sie munter herunterspulte.
Kokain
Möglicherweise ging sie im Langstrasse-Quartier gelegentlich auf den Strich. Ganz sicher ist das nicht. Sicher hingegen ist: Als eine Polizeistreife Betsy anhielt und über ihre Identität befragte, besass sie zwar keine Papiere, wohl aber eine Portion Kokain. Deshalb wurde sie zwecks genauerer Abklärung mitgenommen. Und auf der Hauptwache ausführlich befragt.
Dass bei ihr Kokain gefunden wurde, konnte Betsy zwar nicht bestreiten. Das junge, recht hübsche Mädchen behauptete indessen treuherzig: Sie wisse gar nicht, was das sei, was die Polizei da als Mini-Portion bei ihr gefunden habe. «Ein Mann» habe es ihr gegeben. Weil später «ein anderer Mann» bei ihr vorbeikäme, dem sie es auszuhändigen habe. So versuchte sich Betsy herauszureden.
Hintermänner
Die befragenden Beamten, nicht ganz unerfahren mit solchen «Begegnungen», blieben hartnäckig. Sie wollten wissen, wer denn «dieser Mann» gewesen sei, der ihr, Betsy, «das Zeugs» gegeben habe. Betsy wurde in die Enge getrieben. Schliesslich musste sie ihren hiesigen Wohnsitz preisgeben. Dort wohnten, wie sich zeigte, auch Männer. Von einigen war die Herkunft Kongo bereits einwandfrei nachgewiesen, während bei der «papierlosen» Betsy der Kongo als Herkunftsland aufgrund ihrer Sprache vermutet wurde.
Betsy wurde allmählich etwas gesprächiger. Ihre Notlage erklärte sie damit, dass sie zuhause, also in Afrika, ein Kleinkind zurückgelassen habe. Davon wüssten einige «der Männer» an ihrem jetzigen Wohnort. Offenbar so ganz klar konnte das niemand wirklich herausfinden geriet Betsy in Zürich irgendwie ins Konfliktfeld von Rivalitäten zwischen Abkömmlingen aus ihrem Herkunftsland. Rivalitäten, die wohl mit Gangs zu tun haben vielleicht auch mit Fehden zwischen Angehörigen unterschiedlicher, rivalisierender oder verfeindeter Stämme in ihrem Herkunftsland.
Beschimpfungen
Einiges liess sich herausfinden, anderes wird bloss vermutet. Betsy fühlte sich in den geschilderten Spannungen zwischen ihren Landsleuten irgendwie unter Druck. Sie fürchtete um ihr in Afrika zurückgelassenes Baby.
Einige Mitbewohner im Haus, wo Betsy ihre Bleibe gefunden hatte, wurden etwas genauer unter die Lupe genommen. Das verlief allerdings nicht reibungslos. Einige der befragten Afrikaner wurden sofort massiv ausfällig. Sie schleuderten den sie befragenden Beamten (die sicherheitshalber Besuche und Befragungen immer in Gruppen durchführen mussten) an den Kopf, das Land hier, also die Schweiz, sei ein schlechtes Land. Dort, wo sie herkämen, gelange man nicht so einfach an Rauchgift wie hier. Dort lebe man besser, sicherer. Eine «Sicherheit» die die Schimpfenden allerdings nicht zu motivieren vermag, freiwillig in ihr «viel besseres Land» zurückzukehren.
Die Vermutung bestand und besteht noch heute, dass zumindest einige der befragten Schwarzafrikaner in bedeutendem Umfang im kriminellen Kokain-Vertrieb tätig sind. Beweisen konnte man ihnen allerdings nur einzelne, relativ geringfügige Fälle. Zumindest bei einem reichte es freilich nach langwierigen Abklärungen, Auseinandersetzungen, Beweisführungen und Verhandlungen, die Ausweisung durchzusetzen.
Die Sozialversorger
In diesem Moment schaltete sich das Sozialamt ein. Es bot dem Auszuweisenden als «Rückkehrhilfe» einen erklecklichen Startbatzen an, ein sogenanntes «Rückkehrgeld». Das stiess beim Betroffenen, der an seiner Ausweisung sonst alles andere als Freude hatte, sichtlich auf Begeisterung. So unterschrieb er Bedingung für das Abholen des «Rückkehrgeldes» schliesslich gar die gegen ihn ausgestellte Ausweisungsverfügung.
Seither sind einige Monate vergangen. Das Rückkehrgeld hat der Ausgewiesene bei der Sozialbehörde postwendend abgeholt. Die Schweiz verlassen hat er bis heute allerdings nicht. Und Betsy fühlt sich weiterhin gehetzt und bedroht zwischen ihren Landsleuten, die offenbar rivalisierenden Lagern angehören und die ihr drohen, dass ihrem Baby, wenn sie sich nicht gefügig zeige, in Afrika «etwas geschehen» könnte.
Unendliche Geschichte
Die Geschichte geht noch weiter. Seit Christoph Blocher nicht mehr Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements ist, der aufgrund des von ihm herbeigeführten Volksentscheids von 2006 verfügte Ausweisungen rigoros durchsetzen liess, sind Ausweisungen heute häufig nicht mehr wirkliche Ausweisungen. Gegen freiwillige Ausweisungsbereitschaft versprochenes Rückkehrgeld der Sozialbehörde wird zwar immer abgeholt. Aber es wird hier verbraucht, weil die Durchsetzung von Ausweisungen praktisch auf Freiwilligkeit zählt. Womit Ausweisungen eben nur selten stattfinden.
Ein Misstand, der uns gemäss heutiger Handhabung von Ausweisungsverfügungen durch das EJPD erhalten bleibt, solange die Ausschaffungs-Initiative von Volk und Ständen nicht beschlossen ist. Dazu besteht am kommenden 29. November 2010 Gelegenheit.
Ulrich Schlüer
Das hier geschilderte Geschehen hat sich in der Schweiz tatsächlich ereignet. Namen, Örtlichkeiten und andere Detailangaben haben wir aus Gründen des Datenschutzes verändert.
Eine neue sifa-Einrichtung:
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Petition
Gegen schwere Gewalt- und Sexualstraftäter:
Verwahrungsinitiative buchstabengetreu umsetzen
gerichtet an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die unterzeichnenden Personen fordern:
Am 8. Februar 2004 haben Volk und Stände die Verwahrungsinitiative, welche die lebenslange Verwahrung nicht therapierbarer, schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter anordnete, mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Danach verschleppte das Parlament zunächst die Umsetzung dieser Initiative. Bis heute wurde sie trotz klarem Volksentscheid nur teilweise umgesetzt. Die Folge davon ist, dass Gewalttäter wieder auf freien Fuss gesetzt werden und erneut zuschlagen können.
Zum wiederholten Male sind schwere Gewalt- und Sexualstraftaten Tatsache geworden.
Ein kokainabhängiger 25Jähriger gab sich gegenüber dem 16jährigen Au-Pair-Mädchen Lucie als Mode-Photograph aus und lockte sie in seine Wohnung. Lucie konnte nicht mehr fliehen und wurde brutal ermordet. Der Täter war wegen Gewaltvergehen und Drogendelikten mehrfach vorbestraft.
Weiteres Beispiel: Ein 20jähriger Mann aus dem Kosovo erschoss im März 2009 seine 16jährige Freundin in Volketswil.
Als wirksame Massnahme zur Verhinderung weiterer Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter fordern die Unterzeichnenden von Bundesrat und Parlament die vollumfängliche, buchstabengetreue Umsetzung der Verwahrungsinitiative gemäss dem am 8. Februar 2004 zustande gekommenen Volksentscheid.
Bitte unterschreiben Sie die Petition online oder bestellen Sie Petitionsbogen bei sifa, Postfach 23, 8416 Flaach.
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