sifa-Manifest gegen Jugendgewalt
und Jugendkriminalität
Härter anpacken!
Seit Jahrzehnten propagieren insbesondere die
Medien «Laisser-faire» als einzig
akzeptables «Erziehungs-Rezept». Autorität,
besonders auch elterliche Autorität wurde
systematisch untergraben Anti-Autorität
zum Kult erhoben.
Jegliche Forderung nach Leistung, jeder Aufruf
zu Ordnung und Anstand wurden als Repression verunglimpft.
Heerscharen von Sozialfunktionären wurden
als Toleranz-Prediger eingestellt. Deren Gemeinplätze
füllen inzwischen Bände. Aber die Gewalt
hält immer bedrohlicher Einzug in der Jugendszene.
Erbe der Achtundsechziger
Die Ideologie des Laisser-faire infizierte auch
die Politik: Tatenlosigkeit angesichts zunehmendem
Rauschgiftkonsum, Tatenlosigkeit gegenüber
Schmierereien und andern Vandalenakten, Tatenlosigkeit
angesichts grassierendem Asylmissbrauch unterminieren
das Vertrauen in die Ordnungskraft des Staates
und schufen den Nährboden für die sich
ausbreitende Faustrechts-Mentalität. Ordnungskräfte,
die sich dem Trend entgegenstemmen, werden pauschal
der Repression beschuldigt, nicht selten niederträchtig
als «Bullen» beschimpft.
Diese Fehlentwicklung von geradezu tragischem
Ausmass ist keineswegs als Naturereignis über
die Menschheit hereingebrochen. Sie ist verschuldet
von sehr bewusst vorgehenden Drahtziehern
einerseits, von gedankenlos vermeintlichem Zeitgeist
Nachtrottenden andererseits. Unordnung, Unrat,
mutwillige Beschädigungen verunstalten öffentliche
Gebäude, Busse, Trams und Züge. Die
Gewalt eskaliert auf den Schulhöfen. Gewaltexzesse
bis hin zu tödlichen Abrechnungsdelikten
zwischen rivalisierenden Jugendbanden greifen
um sich. Die Jugendkriminalität verzeichnet
dramatisches Wachstum: Das ist das Erbe, das uns
die Achtundsechziger, die Ideologen der Autoritätsvernichtung
hinterlassen haben.
Funktionäre Ersatz für
Autorität?
Die von den Achtundsechzigern vielfach
unterwanderten Behörden reagieren
hilflospassiv: Zwar engagieren sie Aberhunderte
von «Jugendlichen- und Kinderfunktionären»,
die sich mit unzähligen Berichten und Studien
an Steuergeldern gütlich tun. Der zunehmenden
Gewalt aber stehen sie fassungslos gegenüber.
Zwar werden unter Millionenaufwand «Schulreformen»
ausgeheckt, welche angeblich auch die «Erziehung
zur Gewaltlosigkeit» garantieren sollen.
In Wahrheit haben diese Reformen vor allem bewirkt,
dass Forderungen nach Leistung als Repression
verunglimpft und Autorität durch allgemeines
Palaver ersetzt wurden, womit die Orientierungslosigkeit
der Jugend weiter genährt, ihrer Verwahrlosung
weiter Vorschub geleistet wurde und wird.
Sogar die Armee, wichtigstes Sicherheitsinstrument
des Staates, reagiert auf wiederholte handgreifliche
Angriffe (meist ausländischer) Gewalttäter
auf uniformierte Soldaten hilflos, ja drückebergerisch:
Die Soldaten müssten, meint die Armeeleitung,
wenn nötig eben Klage einreichen gegen die
Täter; die längst erhobene Forderung,
Angriffe auf Soldaten zu Offizialdelikten zu erklären,
welche der Staat von sich aus konsequent verfolgt
und streng bestraft, stossen im VBS auf völlig
taube Ohren. Entsprechend verliert die Armee ihr
Fundament an Glaubwürdigkeit.
Angesichts dieser beklagenswerten
Alltagsrealität fordert die sifa:
Die Eltern haften
1. Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen
ist in erster Linie Auftrag der Eltern. Die
Eltern tragen die uneingeschränkte Verantwortung
für all ihre noch nicht volljährigen
Nachkommen, für deren Tun und deren Lassen.
Uneingeschränkte Verantwortung beinhaltet
volle Haftung für Schäden, die minderjährige
Nachkommen verursachen.
2. Wenn Minderjährige Gewalttaten, Vergehen
oder Verbrechen begehen, dann sind immer auch
die Eltern der Täterinnen und Täter
zur Verantwortung zu ziehen.
3. Ausländerfamilien mit Kindern, die
wiederholt oder schwerwiegend gewalttätig
oder kriminell werden, sind aus der Schweiz
auszuweisen.
4. Auch Vandalismus, Schmierereien, mutwillige
Eigentumsbeschädigung und -zerstörung
sind konsequent zu ahnden. Sind die Täter
minderjährig, haften deren Eltern vollumfänglich
für alle verursachten Schäden. Kein
Wegschauen bei Gewalttate
5. An den Schulen dürfen Gewalttäter
nicht geduldet werden. Schwere, wiederholt aktive
Gewalttäter sind in geschlossene Sonderschulen
einzuweisen, wo ihnen angemessene Sondererziehung
mit dem Ziel der Einordnung in die Gesellschaft
und ihrer Regeln zuteil zu werden hat.
6. Benutzen Jugendliche bei Androhung und/oder
Begehung von Gewalttaten Waffen oder als Waffen
einsetzbare Gegenstände, so hat das eine
deutliche Verschärfung der Strafe zur Folge.
Konsequente Bestrafung
7. Muss eine Aufsichtsperson, die gegen einen
gewalttätigen Jugendlichen einzuschreiten
hat, ihrerseits sei es im Affekt oder
gezielt-überlegt Gewalt anwenden,
so bleibt solche von einer Autoritätsperson
ausgeübte Gewalt grundsätzlich straflos.
8. Bei der Verfolgung gewalttätiger oder
straffälliger Jugendlicher haben Polizeibeamte
uneingeschränkt Zutritt auch zu Schulgebäuden.
Lehrkräfte oder Behördenmitglieder,
die diesen Zutritt erschweren oder verunmöglichen,
machen sich ihrerseits strafbar.
9. Dem sich insbesondere bei Schülern
in Klassen mit weit überdurchschnittlichem
Ausländeranteil aufbauenden, allenfalls
gewaltfördernden Frust als Folge beeinträchtigten
Lernfortschrittes ist wirksam zu begegnen, indem
für ausländische Schüler, insbesondere
solche mit mangelnden Sprachkenntnissen, gesonderte
Klassen zu führen sind. In diesen Ausländerklassen
sollen insbesondere auch die Voraussetzungen
für friedliches Zusammenleben in einer
demokratisch aufgebauten Gesellschaft vermittelt
werden.
Null-Toleranz
10. Rauschgiftkonsum auch der Konsum
sogenannt «leichter Drogen» (Kiffen)
ist an Schulen konsequent zu unterbinden,
gegebenenfalls streng zu ahnden. Werden Jugendliche
wiederholt beim Kiffen erwischt, ist die Einweisung
in eine geschlossene Sonderschule anzuordnen.
Nachgewiesener Rauschgiftkonsum schliesst auf
lange Frist (für mindestens fünf Jahre)
vom Führen eines Motorfahrzeuges aus.
Dealer, die Rauschgift auch wenn es
sich nur um Kleinmengen handelt an Minderjährige
verkaufen oder zu verkaufen suchen, sind als
Schwerverbrecher mit Zuchthausstrafen zu belegen.
Sind solche Dealer Ausländer, sind sie
lebenslänglich des Landes zu verweisen.
11. Bewilligungen für Demonstrationen
und Manifestationen dürfen nur erteilt
werden, wenn die Veranstalter die volle Haftung
für alle Schäden übernehmen,
die von Kundgebungsteilnehmern vor, während
oder im Nachgang zur entsprechenden Demonstration
begangen werden. Die Veranstalter haben vor
Bewilligungserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis
zu leisten.
Arbeit als Strafe
12. Jugendliche Kriminelle und jugendliche
Gewalttäter sind konsequent zu bestrafen.
Die Bestrafung hat jugendgerecht in Form von
unter konsequenter Aufsicht zu erbringenden,
für die Gesellschaft nützliche Arbeitseinsätzen
zu erfolgen. Täter, die sich schwerer Gewalttaten
oder Verbrechen schuldig gemacht haben, sind
gesonderten Jugendstrafanstalten zuzuweisen,
von wo aus Arbeitseinsätze kollektiv und
beaufsichtigt erfolgen.
|