BLAULICHT vom 16. Mai 2012
Das sifa-Blaulicht dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Behandlung durch Gerichte und Behörden.
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Lukrativer Betrug mit Kinderzulagen BERN FOUTIERT SICH UM ALLES
Von Ulrich Schlüer, Geschäftsleiter sifa
Sie wurde der Gemeinde nach kurz zuvor erfolgter Vororientierung direkt vom Flughafen zugeführt. Als «Verfolgte» aus Eritrea war ihr bereits von einer Schweizer Botschaft in Schwarzafrika ein positiver Asylentscheid ausgestellt worden.
Damit erübrigte sich jede weitere Abklärung nach Ankunft der jungen Schwarzen in Zürich-Kloten. Die Gemeinde hatte ihr umgehend «angemessene Unterkunft» zuzuweisen – auf Kosten der öffentlichen Hand selbstverständlich.
Kaum angekommen, äusserte die Dame bereits erste Klagen: Sie sei Mutter dreier Kleinkinder. Diese seien noch immer im Gefahrengebiet. Sie habe ein Recht auf Familiennachzug. Auch ihre drei Kinder müssten in die Schweiz geholt werden.
Familiennachzug Die Klage zeitigte rasch Erfolg: Das Recht auf Familiennachzug wurde ihr – ohne dass der Wahrheitsgehalt hinter den von ihr vorgebrachten Klagen näher abgeklärt worden wäre – verzugslos zugebilligt. Die Kinder trafen bald ein. Ohne Papiere. Es waren allerdings nicht – wie erwartet wurde – Kleinkinder. Sie unterlagen bereits der Schulpflicht. Das älteste – ein Mädchen – befand sich sichtlich bereits im Teenager-Alter. Die Mutter bezeichnete es als elfjährig.
Die Mutter wartete mit weiteren «interessanten Neuigkeiten» auf: Sie käme, behauptete sie eines Tages auf der Gemeindeverwaltung, gar nicht aus Eritrea. Sie sei Sudanesin. Papiere dafür besitze sie aber keine.
Asylantin oder Papierlose? Die Gemeinde meldete diese «Herkunfts-Mutation» dem kantonalen Migrationsamt. Dieses leitete sie weiter ans Bundesamt für Migration in Bern. Beide Ämter hatten für diesen Fall jedoch bloss ein mitleidiges Bürokraten-Achselzucken übrig: Ob anerkannte Asylantin aus Eritrea oder Papierlose unklarer Herkunft – bleiben könne diese Frau mit ihren Kindern ohnehin. Was solle man sich also noch bemühen.
Die Vaterschaft Bei der für die Afrikanerin zuständigen Gemeindebehörde kamen allerdings weitere Zweifel auf: Die «Mutter» hatte nämlich angegeben, ihre Kinder hätten einen schweizerischen Vater. Dieser stand zu den drei Kindern – gezeugt angeblich auf «Abenteuer-Reisen» in Afrika. Der Mann war hierzulande einschlägig bekannt: Als notorischer Drögeler. Die Vermutung kam auf, die plötzliche Vaterschaft könnte Resultat einer dafür erhaltenen Geldsumme sein. Zu beweisen war das nicht, aber von so etwas wie «Eheleben» zwischen der Afrikanerin und dem Drögeler gab es auch nichts zu erkennen.
Da entschloss sich ein Gemeindebetreuer, die angeblich elfjährige Tochter direkt zu ihrem Vater zu befragen. Das Mädchen gab bereitwillig Auskunft: Der Schweizer Drögeler sei gewiss nicht ihr Vater. Sie kenne ihren Vater. Er wohne in Paris.
Womit das Thema «Reisetätigkeit» der angeblich verfolgten Asylantin (vielleicht auch bloss papierlosen Betrügerin) auf die Traktandenliste gelangte. Die Gemeinde, die Wahrheitssuche hartnäckig fortsetzend, stellte recht häufige Abwesenheiten der reichlich Gemeindemittel beziehenden Afrikanerin fest. Flugreisen waren ihre Spezialität. Zur Tarnung flog sie jeweilen ab München oder Mailand – nur nicht von einem schweizerischen Flughafen – in die weite Welt. Sie besuchte offenbar regelmässig auch jenes Land, in dem sie angeblich verfolgt wurde.
Wiederum orientierte die Gemeinde die kantonalen und die Bundes-Migrationsstellen. Diesen fielen die Mitteilungen über die betriebsame Afrikanerin zunehmend lästig. Die Gemeinde vermutet Kinderzulagen-Betrug: Die drei Kinder, die der Afrikanerin nebst Sozialhilfe Kinderzulagen sicherten, seien wohl gar nicht leibliche Kinder ihrer angeblichen «Mutter». Die Gemeinde ersuchte die höheren Stellen um Anordnung einer DNA-Analyse zwecks Abklärung der Abstammung der drei Kinder. Die höheren Stellen quittierten das Ersuchen mit Kopfschütteln: DNA-Analysen könnten lediglich mit Zustimmung der zu testenden Person vorgenommen werden – wohl wissend, dass niemand sich solcher Analyse unterzieht, wenn das Resultat bloss Betrugs-Aufdeckung heissen könnte.
So fliesst also von Schweizer Sozialstellen weiter Geld an die Afrikanerin – auf Kosten der Steuerzahler.
Schulpflicht Inzwischen sind alle drei Kinder schulpflichtig. Auf Kosten der Gemeinde selbstverständlich. Manchmal besuchen sie die Schule, manchmal auch nicht. Der Mutter ist der Schulbesuch ihrer Kinder gleichgültig. Ermahnungen nützen nichts; irgend welche Bereitschaft, sich den hier geltenden Gepflogenheiten anzupassen, zeigt die Afrikanerin unklarer Herkunft ohnehin keine. Das älteste Kind ist bereits im Oberstufenalter. Es musste der tiefsten Niveaustufe zugewiesen werden. Am Unterricht beteiligt es sich kaum. Ist es in der Schule anwesend, sitzt es in der Regel lustlos und teilnahmslos in seiner Bank.
Alle weiteren Versuche der Gemeinde, vermutete Sachverhalte durch die zuständigen Stellen in Kanton und Bund endlich genau abklären zu lassen, blieben erfolglos. Die Gemeinde erhält immer gleichen Amtsbescheid: «Der Fall» sei abgeschlossen. Man könne untersuchen, was man wolle, am Hierbleiben der «Familie» ändere sich gewiss nichts.
Die Afrikanerin wird offensichtlich auch gut beraten. Es gibt Dutzende von Anwälten, die sich auf solche «Fälle» spezialisiert haben – garantieren diese doch sicheres Einkommen. Die Anwälte kennen alle Schliche, wie Ausweisungen verhindert oder auf die ewige Bank geschoben werden können. Schliesslich sichert ihnen jeder Fall, der unerledigt bleibt, weiteres Einkommen. Einkommen, das die öffentliche Hand pünktlich und vollumfänglich leistet. Denn die Afrikanerin gilt als «mittellos», da «verfolgt». Da bestimmen papierene «Menschenrechte», wer wie viel zu bezahlen hat.
Das ist Schweizer Asyl-Realität zur Amtszeit der Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Ulrich Schlüer
(Alle Einzelheiten zum hier geschilderten Fall, mit dem sich eine Schweizer Gemeinde seit Jahren herumzuschlagen hat, sind der Redaktion genau bekannt.)
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